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Elterncafé in der Regenbogenschule in Westerburg
hier geht es zum Programm Januar bis März 2012 ... hier klicken
Alle Eltern der Schüler und Schülerinnen der Regenbogenschule sind herzlich eingeladen.
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Kontopfändung - Pfändungsschutz ab 01.01.2012 nur noch über das P-Konto
Was ist das P-Konto?
Über das P-Konto erhalten Sie im Falle einer Pfändung Pfändungsschutz. Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank oder Sparkasse sein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Jede Person darf allerdings nur ein Konto als P-Konto führen, auch ist ein Gemeinschaftskonto nicht möglich.
Für alle Betroffenen, die sich bereits im SGB II-Leistungsbezug befinden, und deren ALG II Leistung Ende Dezember 2011 gutgeschrieben worden ist sowie im Januar mangels P-Kontos keine Auszahlung erhalten, müssen sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter wenden.
Betroffene, die sich nicht im SGB II Leistungsbezug befinden, ist ebenfalls das Jobcender für die überbrückende Soforthilfe zuständig.
Klicken Sie hier, um den vorgefertigten Antrag beim zuständigen Leistungsträger einzureichen.
hier alle Infos zum Weiterlesen
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